Eidesstattliche Versicherung
- Was tun, wenn Sie einen „Offenbarungseid“ leisten müssen?
„Hast du schon gehört: Der Meier musste einen Offenbarungseid
leisten!“ – Vor diesem Tratsch fürchten sich viele Menschen.
Zu Unrecht, denn oft bringt die eidesstattliche Versicherung
(wie der „Offenbarungseid“ jetzt korrekt heißt) eine Menge Vorteile.
Wer auf diese Weise öffentlich erklärt hat, dass bei ihm nichts
mehr gepfändet werden kann, hat meistens erst einmal für lange
Zeit Ruhe vor seinen Gläubigern.Viele Menschen mit
Schulden versuchen, der unangenehmen Prozedur aus dem Wege zu
gehen. Aber das nützt nichts. Denn wer nicht freiwillig kommt,
kann verhaftet und zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
gezwungen werden. Aber Achtung: Manche Gläubiger tun so, als
würde man jetzt automatisch ins Gefängnis kommen. Das stimmt
nicht! Wer sich weigert, die eidesstattliche Versicherung abzugeben,
darf nur so lange festgehalten werden, bis die Formulare ausgefüllt
und unterschrieben sind. Sie müssen auch nicht bei der Verkehrskontrolle
fürchten, festgenommen zu werden – denn mit diesem Haftbefehl
steht man nicht in der Fahndungsliste der Polizei. Es ist nämlich
Sache des Gläubigers, herauszubekommen, wo der Schuldner steckt.
Erst wenn man ihn gefunden hat, kann der Gerichtsvollzieher
ihn dann mit Hilfe der Polizei festnehmen. Dennoch der Rat:
Fassen Sie sich ein Herz, folgen Sie der Vorladung und bringen
Sie es hinter sich! Wenn Sie keine Zeit haben, rufen Sie beim
Gerichtsvollzieher an und bitten um einen anderen Termin. Wenn
Sie schwer krank sind, muss die Sache natürlich um mehrere Wochen
verschoben werden; ansonsten können Sie mit einer solchen Verlegung
nur ein paar Tage gewinnen.
Ein Schlupfloch gibt es allerdings dennoch: Der Gerichtsvollzieher
kann mit Einverständnis des Gläubigers den Termin bis zu sechs
Monate vertagen, wenn Sie überzeugend (!) i.d.R. zum ersten
mal erklären, dass Sie die Schulden des betreffenden Gläubigers
in diesem Zeitraum bezahlen werden.
Machen Sie sich jedoch in diesem Punkt nicht zu große
Hoffnungen: Es ist normalerweise für Menschen mit vielen Schulden
sehr schwierig, den Gerichtsvollzieher zu überzeugen, dass sie
wirklich zahlen werden. Nur wenn sich tatsächlich an Ihrer Situation
etwas geändert hat – Sie z.B. eine neue Arbeitsstelle gefunden
haben oder ein Sparbuch als Sicherheit mitbringen -, wird Ihnen
Aufschub gewährt.
- Sie haben doch sowieso nichts mehr zu verlieren!
Halten Sie sich vor Augen, welche Vorteile Sie von einer
eidesstattlichen Versicherung haben:
- Bei Ihnen ist bereits mehrfach erfolglos gepfändet worden.
Das heißt, Sie besitzen vermutlich nichts mehr. Dass Sie knapp
bei Kasse sind, wird ohnehin kein Geheimnis mehr sein; die eidesstattliche
Versicherung braucht Ihnen also nicht peinlich zu sein. Das
Schuldnerverzeichnis ist zwar theoretisch für jeden mit einem
berechtigten Interesse einsehbar, aber tatsächlich machen davon
nur wenige Normalbürger Gebrauch. Vermutlich haben Sie selbst
auch noch nie reingeguckt. Nur Organisationen wie die SCHUFA
und große Inkassobüros lesen regelmäßig nach, wer eine eidesstattliche
Versicherung abgelegt hat. In der Zeitung werden Sie deswegen
bestimmt nicht stehen – es sei denn, Sie sind ein landauf landab
bekannter Immobilienspekulant. Und – keine Angst, die eidesstattliche
Versicherung taucht auch nicht in Ihrem polizeilichen Führungszeugnis
auf.
- Wenn der Gläubiger auf diese Weise vom Gericht bestätigt
bekommt, dass bei Ihnen nichts mehr zu holen ist, haben Sie
wahrscheinlich für drei Jahre Ruhe. So lange ist die eidesstattliche
Versicherung gültig. Das heißt, so lange müssen Sie keinen neuen
„Offenbarungseid“ abgeben – es sei denn, irgend jemand glaubt,
Sie wären wieder zu Geld gekommen. Schicken Sie zur Sicherheit
allen Ihren Gläubigern eine Kopie der eidesstattlichen Versicherung,
damit Sie nicht mehr belästigt werden.
- Ihre Verhandlungsbasis wird viel besser. Erfahrungsgemäß
sind Gläubiger, die merken, dass wirklich nichts zu holen ist,
zu erheblichen Zugeständnissen bereit. Und mit der eidesstattlichen
Versicherung, aus der sich ergibt, dass Sie einkommens- und
vermögenslos sind, wird den Gläubigern quasi mit Brief und Siegel
bestätigt: „Wenn ihr überhaupt noch etwas Geld sehen wollt,
müsst ihr jetzt Kompromisse machen und mit mir reden.“
- Jeder, der bei Ihnen jetzt noch eine Zwangsvollstreckung
versucht, müsste wissen, dass er etwas Unmögliches im Sinn hat
und nur unnötige Kosten verursacht. Weisen Sie Ihre Gläubiger
deshalb notfalls freundlich darauf hin, dass sie Ihnen in der
nächsten Zeit keine Gebühren für den Gerichtsvollzieher oder
die Kontopfändung mehr in Rechnung stellen dürfen, da der Gläubiger
zur Schadensminderung verpflichtet ist !
- Eines müssen Sie auf alle Fälle beachten: Wenn Sie eine
eidesstattliche Versicherung abgeben müssen, nicht die Wahrheit
sagen und dabei ertappt werden, bleibt nicht ohne Folgen. Denn
dann steht Ihnen auch noch ein Strafverfahren ins Haus! Wenn
sich allerdings nach der Abgabe der Versicherung etwas ändert
– finden Sie z. B. einen neuen Arbeitsplatz -, sind Sie „aus
dem Schneider“. Auch wenn Ihnen eine Tante Geld schenkt (am
besten, Sie stellen eine Quittung mit Datum darüber aus), gilt:
Sie müssen dem Gericht das nicht nachmelden. Es zählen nur
Ihre Vermögensverhältnisse zu dem Zeitpunkt, an dem Sie die
eidesstattliche Versicherung abgegeben haben !
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